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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AM&SH Handels GmbH für Geschäfte mit Unternehmen

Präambel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verkehr mit einem Kaufmann im Sinne des § 24 AGBG. Sie sind spätestens vereinbart in dem Zeitpunkt, in dem der Käufer die Lieferung ohne Widerspruch annimmt.

Die Geschäftsbedingungen sind Gegenstand unserer, auch zukünftiger Angebote und Vertragsabschlüsse. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Geschäfte mit Ausländern.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragssprache

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, der AM&SH Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend AM&SH genannt, siehe Impressum) geschlossenen Verträge. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns gegenüber Unternehmen gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote von AM&SH sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliche Annahme der in im Angebot genannten Auftragsinhalte und stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die im Anschluss an die Bestellung des Kunden automatisch erzeugte E-Mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt, dient lediglich der Information des Kunden und der

Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung des Kunden nichts anderes ergibt. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn AM&SH einen Auftrag schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung annimmt. Die Annahmefrist eines Auftrages für uns beträgt dabei zwischen 2 (zwei) und 14 (vierzehn) Tage ab dessen Zugang. Die Auftragsbestätigung kann entweder in Textform per Post, Fax oder E-Mail an den Kunden erklärt werden.

Sollten wir das Angebot zu veränderten Bedingungen, z. B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen anzunehmen.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen AM&SH und Kunde ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von AM&SH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von AM&SH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (soweit ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt) werden dem Kunden unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

§ 3 Preise und Zahlung

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn dies ist im Einzelfall anders ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Werden dem Kunden Rabatte, Skonti oder Nachlässe gewährt, beziehen sich diese nicht auf Kosten für

Verpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung und sonstige Versandkosten oder Zollgebühren.

Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung und sonstige Versandkosten sind sofern nicht anders vereinbart vom Kunden zu tragen. Im Fall von Lieferungen in Länder außerhalb der EU können Zollgebühren anfallen, die ebenfalls vom Kunden in der ausgewiesenen Höhe zu zahlen sind. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, hat der Kunde gegen entsprechende Nachweise die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig. Bei vereinbarten Vorauszahlungen werden diese mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages durchzuführen.

Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei AM&SH. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Währende des Verzuges hat der Kunde den im Verzug befindlichen Betrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wir sind berechtigt, Rechnungen ausschließlich auf elektronischem Wege zu versenden, sofern diese den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben genügen.

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 4 Lieferfrist und Lieferverzögerungen

Die Lieferfrist ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden. Ist keine Lieferfrist angegeben, erfolgt die Lieferung in ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss. Genannte Liefertermine und Lieferfristen sind keine

Fixtermine, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich als Fixtermin, schriftlich, also verbindlich bestätigt wurden.

Ist keine Lieferfrist angegeben, oder wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so muss der Kunde uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von 2 Wochen ab Vertragsschluss setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts, der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 10 (Haftungsbeschränkung) dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

Force Majeure

Lieferverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Lieferung erfolgt beim Versendungskauf an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

Die jeweilige Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Wir sind aber zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

Der Kunde kann Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) pro angefangene Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Exportkontrolle

Lieferungen aus diesem Vertrag stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, beispielsweise Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern genannte

Liefertermine und Lieferzeiten entsprechend. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, bzw. ist die Lieferung und Leistung nicht genehmigungsfähig, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Fall eines Rücktritts ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs oder die Geltendmachung anderer Rechte durch den Kunden ausgeschlossen.

Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts einzuhalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) unser Eigentum. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Bei Unternehmern gilt zusätzlich:

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Weiterveräußerung und die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert.

Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung (unserer

etwaige Miteigentumsanteil), gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an (§ 7 Absatz 2 Eigentumsvorbehalt).

Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Zur Einziehung der Forderung, Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde nach der Abtretung zum Einzug der Forderung neben uns ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung selbst nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, keine Zahlungseinstellung vorliegt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. § 7 Absatz 4 Eigentumsvorbehalt geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

Übersteigt der realisierbare Wert der oben genannten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.

§ 8 Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber uns ist nur mit unserer Einwilligung oder Genehmigung rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung

Voraussetzung für jegliche Mängel-, Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 1 Woche ab dem Datum des Eingangs jeder Sendung beim Kunden und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen (es sei denn,

solche Mängel wurden durch den Transport verursacht). Der Kunde hat den Fördergeber und den Verkäufer über etwaige Qualitätsmängel der Produkte zu informieren, um es nach Kontrolle und nach eigenem Ermessen zu ermöglichen, sie zu ersetzen.

Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet- Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).

Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, innerhalb von Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.

Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, insbesondere, falls sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zu erklären, ob er vom Vertrag

zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Kunden, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt, bleibt – unabhängig von einem Verschulden von uns – eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Sofern Garantien von einem anderen Hersteller gegeben werden (Herstellergarantie) stellt dies keine Garantie durch uns dar.

Soweit die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen von uns.

Außer in den vorgenannten Fällen ist eine weitergehende Haftung von AM&SH ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die Vertragsparteien werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Datengeheimnis). Sie werden Personen, die sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags einsetzen, entsprechend verpflichten.

Alle Informationen, die von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt oder offengelegt werden, müssen als vertraulich betrachtet werden. Die Parteien vereinbaren, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen zu wahren.

Die eine Partei verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder Zugang zu solchen Informationen zu gewähren, außer um:

  1. die Mitglieder ihrer Mitarbeiter, für die diese Informationen zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, und zwar nur im erforderlichen Umfang, und

  2. potenzielle Käufer der Produkte der Kunden, jedoch nur in dem Umfang, der für den Verkauf dieser Produkte unbedingt erforderlich ist.

Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Wir verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 12 Anwendbares Recht / Gerichtstand

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens Nürnberg. Wir sind daneben berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens Nürnberg.

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen unser Geschäftssitz Nürnberg.

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass er neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung EU Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@amsh-handels.com. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

AM&SH Handels GmbH
Nürnberg, November 2023

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